Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 = COVID-19-Maßnahmengesetz) ist es zahlreichen Betrieben nicht mehr gestattet ihrer Tätigkeit uneingeschränkt nachzugehen. Zudem sind zahlreiche Betriebe natürlich auch von gänzlichen Betriebsschließungen betroffen.
In dieser Zeit sind natürlich entsprechend unseres separaten Blogs auch die Republik, die Länder sowie sonstige Körperschaften und Organisationen bemüht, besonders betroffenen Betrieben bestmöglich unter die Arme zu greifen.
Parallel zu den Notfallmaßnahmen rund um die Liquiditätsbeschaffung sowie der Sicherung unserer wirtschaftlichen Existenz, ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass wir alle PROAKTIV versuchen die Rahmenbedingungen derart auch zu nutzen, um unser etwaiges Produktangebot ANZUPASSEN und logisch bzw. bereichernd zu ergänzen – es gibt ein Leben nach der Krise – nützen wir dies gemeinsam als Neustart.
Dieser Beitrag gilt daher als Aufruf an alle Klienten, die derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten und die derzeit gegebene „Zeit“ dafür einzusetzen um Betriebe auch effizienter und damit gewinnbringender zu gestalten; um das bereits sehr gute Produktangebot um Bausteine zu erweitern, die auch im zukünftigen Normalbetrieb eine wesentliche Bereicherung für den jeweiligen Betrieb darstellen werden.
Hier sollen nur einige Ideen aufgelistet werden:
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Ergänzen Sie ihr Angebot um einen Webshop – Konsumenten gieren tatsächlich nach Alternativangeboten zu „amazon und Co.“ / unsere Kunden, Klienten, Gäste schätzen uns als regionalen Partner, Versorger, Dienstleister – geben Sie diesen Konsumenten doch eine gute Alternative. Im Internet bestehen zahlreiche kostengünstige Angebote, mit denen Sie günstige jedoch attraktive Webshops selbst erstellen können.
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Bieten Sie (ggf. auch kreative) Lieferservices an – Nutzen Sie dafür zum Beispiel einen der zahlreichen Grazer Radkuriere und zeigen Sie ihren Kunden noch dazu, dass Sie damit auch an die Umwelt denken. Oder liefern Sie selbst mit einem Gutschein für die Nächstbestellung oder Bekannte, die dieses Service dann auch eventuell nutzen und Sie so kennenlernen.
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Bieten Sie ihre Dienstleistungen ONLINE an (Yoga, Zumba etc.) – auch wenn Stundensätze oft geringer ausfallen, sind der Werbewert und die Kundenbindung nicht zu unterschätzen.
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Beraten und/oder Therapieren Sie ihre Kunden weiterhin z.B. über Microsoft Teams oder ähnliche Tools (Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten) – erstellen Sie simpel einen Termin wie gewohnt – sie treffen sich dabei datensicher und im Falle von „Microsoft“ sogar DSGVO konform (!) und dazu noch verschlüsselt in einem „Online-Raum“ und führen ihr Gespräch wie gewohnt in diskreter Form.
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Bringen Sie ihre Website auf den neuesten Stand – es gibt dafür zahlreiche regionale Dienstleister, die Sie auch in der Corona – Zeit gerne unterstützen.
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Optimieren Sie ihren Online-Auftritt durch SEO Optimierung – Werden Sie besser gefunden auf Google, Bing udgl.
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Optimieren Sie ihr Corporate Design – ist ihr Auftritt noch zeitgemäß, was könnten Sie optimieren. Oft bewirkt schon ein neues und zeitgemäßes Logo wahre Wunder.
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Überlegen Sie sich gezielte Marketingkampagnen für die Zeit nach Corona – jeder Kunde/Klient giert förmlich wieder aktiv zu werden bzw. wieder Freizeit außerhalb der eigenen vier Wände zu konsumieren. Dies natürlich ggf. in kleineren Gruppen. Fokussieren Sie sich gezielt auf diesen Kundenwunsch.
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Verkaufen Sie Gutscheine mit Corona – Abschlägen – regen Sie die Fantasie ihrer Kunden/Klienten an – lassen Sie ihre Kunden und Gäste die Zukunft einkaufen. Das bringt Ihnen Liquidität und einen Werbewert. Sie werden dadurch zudem nicht „vergessen“.
Gerne unterstützen wir Sie bei ihren Optimierungen im Rahmen unserer Möglichkeiten – planen wir gemeinsam an der Zukunft parallel zur gemeinsamen Absicherung ihres Fundaments mit den bestehenden Hilfspaketen.