Vor allem kurz vor Jahresende gibt es einige wesentliche Dinge, an die Sie gegebenenfalls zur Optimierung der Steuerlast noch denken sollten.
- Nutzen Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gem. §10 EStG optimal aus, indem sie noch bis zum 31.12.2018 begünstigte Wirtschaftsgüter anschaffen.
- Disposition der Steuerlast durch optimale Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben- oder Überschussrechnung.
- Für Bilanzierer empfiehlt sich zur Steuerlastminimierung eine Anschaffung sowie INBETRIEBNAHME von betriebswirtschaftlich sinnvollen Wirtschaftsgütern noch vor dem 31.12.2018 – sofern eine gänzliche Absetzung im Anschaffungs- und Inbetriebnahmejahr erfolgen soll, darf hierbei die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (EUR 400.-) nicht überschritten werden.
- Achten Sie auf eine Deckung (mindestens 50%) ihrer Pensionsrückstellungen mit entsprechenden Wertpapieren oder einer Rückdeckungsversicherung.
- Aufbewahrungspflichten beachten: Grundsätzlich gilt die 7 jährige Aufbewahrungspflicht für ihre Bücher und sonstigen Grundaufzeichnungen. Somit können Sie ihre Unterlagen grundsätzlich, mit Ausnahme derjenigen, die Grundstücke (hier gilt die 22 jährige Aufbewahrungspflicht) bzw. Rechtsmittelverfahren betreffen oder Unterlagen die noch keiner Verjährung unterliegen (Verjährungsfrist für nicht endgültige Bescheide = 10 Jahre statt 5 Jahre) bis zum Jahr 2011 nach Ablauf des 31.12.2018 vernichten.
- Beachten Sie ggf. die Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000.- (NETTO) pro Jahr – eine einmalige Überschreitung um 15% in 5 Jahren ist nicht schädlich.